Mehrwertsteuer-Senkung auf Grundnahrungsmittel: Nahversorger fordern dringend klare Regeln

Wien (OTS) – Der österreichische Lebensmittelhandel sowie das
Lebensmittelgewerbe
begrüßen grundsätzlich die geplante steuerliche Entlastung bei
Grundnahrungsmitteln. In der praktischen Umsetzung sind die Betriebe
jedoch mit erheblichen offenen Fragen konfrontiert.

Auf ausgewählte Grundnahrungsmittel sinkt die Mehrwertsteuer ab
1. Juli 2026 auf 4,9 Prozent. Aber noch immer fehlt dafür ein
konkreter Gesetzestext. Damit ist unklar, welche Produkte tatsächlich
unter die Steuerreduktion fallen. Für die Unternehmen fehlt somit
jegliche Planungs- und Rechtssicherheit.

„Die Regierung sieht die Mehrwertsteuersenkung als eine ihrer
zentralen Maßnahmen gegen die Inflation an. Wenn sie es ernst meint,
muss sie aber auch eine klare gesetzliche Grundlage zur Umsetzung
liefern. Solange nicht eindeutig geregelt ist, welche Waren betroffen
sind, ist eine seriöse Vorbereitung der Betriebe nicht möglich. Das
gilt für die großen Lebensmittelhändler genauso wie für die kleinen
selbständigen Kaufleute“, erklärt Christian Prauchner , Obmann des
Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Auch die exakte Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht
begünstigten Produkten sorgt in der Praxis für Unsicherheit. Gerade
im Lebensmittelhandel sind Sortimente breit gefächert, die richtige
Zuordnung ist entsprechend aufwändig. „Die offenen Abgrenzungsfragen
führen dazu, dass die Verantwortung letztlich bei den Betrieben
liegt. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist das eine große
Herausforderung“, so Prauchner.

„Unter diesen Voraussetzungen ist die Umstellung in so kurzer
Zeit nicht zu schaffen“, warnt Leo Jindrak , Bundesinnungsmeister des
Lebensmittelgewerbes in der WKÖ. Durch die fehlende Rechtsbasis gibt
es viel Verunsicherung. „Unsere Betriebe brauchen rasch Klarheit und
Regeln, die sie ihren Kundinnen und Kunden auch nachvollziehbar
erklären können“, fordert Jindrak.

Im Lebensmittelgewerbe sind rund 1.300 Bäckereien, 1.400
Konditor:innen und (bei einzelnen Grundnahrungsmitteln) 1.100
Fleischer:innen mit der Mehrwertsteuer-Umstellung befasst.

Hohe Umstellungskosten

Ein weiteres Problem: Viele Betriebe müssen ihre Kassensysteme
umstellen, damit diese den außerordentlichen Steuersatz mit
Kommastelle verarbeiten können. Somit bringt die Umstellung
zusätzlich einen erheblichen technischen und finanziellen Aufwand mit
sich. Warenwirtschaftssysteme, Kassen und Waagen müssen angepasst
werden. Diese Arbeiten werden überwiegend von externen Dienstleistern
durchgeführt. „Vor allem Klein- und Kleinstbetriebe stehen hier vor
einem erheblichen Kostenaufwand. Systeme müssen neu programmiert
werden, und die notwendigen Kapazitäten bei den Anbietern sind nur
begrenzt verfügbar“, betont Prauchner.

Mehr Vorlauf und gezielte Hilfe

Viele kleinere Betriebe sind ohnehin bereits wirtschaftlich stark
belastet. Die kurzfristige Umsetzung verschärft die Situation
zusätzlich. Das Bundesgremium Lebensmittelhandel und die Bundesinnung
Lebensmittelgewerbe sprechen sich daher für klare gesetzliche
Vorgaben, ausreichend Vorlaufzeit und gezielte Unterstützung für
kleinere Unternehmen aus. „Es braucht rasch Klarheit und realistische
Fristen. Vor allem kleinere Betriebe benötigen eine gezielte
Förderung, damit die Umstellung überhaupt bewältigt werden kann“,
halten Prauchner und Jindrak abschließend fest. (PWK215/DFS/HSP)