Arbeitsrecht: Was gehört zur Arbeitszeit?

Es stellt sich folgende Frage im Arbeitsrecht: Was gehört zur Arbeitszeit? Die gesetzlichen Bestimmungen sind komplex und umfangreich. Zusätzlich gibt es mehrere Regelungen und Ausnahmefälle. Im Beruf interessiert sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Bezug auf das Arbeitsrecht: Was gehört zur Arbeitszeit? Die Zeit vom Start bis zum Abschluss der Leistungserbringung ist ausschlaggebend. Die Ruhepausen und Zeit für den Weg zum Büro und zurück von der Arbeit sind nicht einzubeziehen. Eine Ruhepause ist nach sechs Arbeitsstunden einzulegen. Sie ist behilflich, sich zu regenerieren. Während die Pause andauert, ist der Angestellte zu keiner Arbeit verpflichtet. Ihm ist während der Ruhepause gestattet, sich seine Zeit beliebig einzuteilen. Sie dauert zumindest eine halbe Stunde. Angestellten ist es ausnahmsweise gestattet, die Ruhepause in dreimal zehn oder zweimal 15 Minuten aufzuteilen.

Arbeitszeit? – Welche Arten es gibt

Im Beruf verlieren einige Menschen den Überblick und wissen daher nicht, ob sie im Recht sind. Sie fragen die Fachleute für das Arbeitsrecht: Was gehört zur Arbeitszeit? Die geregelte Arbeitszeit, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im regulären Fall vereinbaren, gilt als Normalarbeitszeit. Durch anpassungsfähige Modelle wie Schichtarbeit oder Gleitzeit besteht die Möglichkeit, die Normalarbeitszeit an einigen Tagen zu erweitern und durch kürzere Arbeitszeiten in der nächsten Zeit zu kompensieren. Bei der Gesamtarbeitszeit kommen die Überstunden im Job hinzu.

Welche Rolle spielt die Mehrarbeit bei der Arbeitszeit?

Unter einer Mehrarbeit ist die Arbeitsleistung zu verstehen, die einerseits die wöchentliche kollektivvertraglich festgesetzte Normalarbeitszeit überschreitet, aber sich andererseits im Bereich der gesetzlich festgelegten 40-Stunden-Woche befindet. Für Teilzeitangestellte ist Mehrarbeit obligatorisch, sofern

  • gesetzliche Bestimmungen oder der Arbeitsvertrag dies vorsehen,
  • ein höherer Bedarf an Arbeit besteht oder
  • sie nicht mit den Interessen des Arbeitnehmers in Konflikt steht.

Beim Arbeitsrecht auf der sicheren Seite stehen

Es handelt sich um Arbeit samt Überstunden, sofern der Arbeitnehmer das Limit der erlaubten Normalarbeitszeit überschreitet. Überstunden sind für schwangere und stillende Frauen und Jugendliche unter 16 Jahren tabu. Der Arbeitnehmer ist für gewöhnlich nicht zu Überstunden verpflichtet. Ausnahmen ergeben sich aus dem Arbeits- und Kollektivvertrag oder sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesbezüglich etwas vereinbart haben. Ferner sind Überstunden im Falle eines Betriebsnotstandes obligatorisch. Sofern der Arbeitgeber die zusätzliche Arbeitszeit durch eine ausdrückliche oder konkludente Verhaltungsweise genehmigt, verpflichtet er sich, die Leistung zu vergüten. Dies gilt auch für gesetzlich verbotene Tätigkeiten. Dem Arbeitnehmer ist zu empfehlen, die verrichtete Arbeit zu dokumentieren. Dabei ist festzuhalten, an welchem Tag, in welchem Zeitraum, und wo die Arbeit stattfand. Dadurch ist der Angestellte in der Lage, im Zweifelsfall die Tätigkeit nachzuweisen, um Recht zu bekommen.