Private E-Mails im Büro

Wer private E-Mails im Büro versendet oder liest, muss je nach Regelung mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. Allerdings sollte ein Arbeitgeber beachten, dass eventuell durchgeführte Kontrollmaßnahmen die Privatsphäre seiner Angestellten nicht verletzen. Darüber hinaus benötigt ein Unternehmen klare Vereinbarungen, die den Umfang der privaten Internetnutzung während der Arbeit festlegen.

Die private Internetnutzung im Büro erfordert eine Erlaubnis

Beinahe jedes Unternehmen verfügt über einen Internetanschluss. Um aber dennoch eine effiziente und zielgerichtete Arbeit vonseiten der Angestellten zu gewährleisten, gilt es, die Nutzung des Internets für private Zwecke einzuschränken. Bislang sind bezüglich der Internetnutzung innerhalb eines Unternehmens keine konkreten Gesetze vorhanden. Ein Arbeitgeber ist aber dazu berechtigt, einen Internetzugang für die Beschaffung von betriebsrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Infolge dessen zählt es auch zu seinen Rechten, den Mitarbeitern zu verbieten, den Internetzugang privat zu nutzen. Entsprechende Seiten darf er sperren. Der Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er eine Überwachung seiner Mitarbeiter ohne deren Wissen veranlasst.

Einschränkungen der Internetnutzung im Büro

Ein Arbeitgeber hat das Recht, die Telekommunikation seiner Mitarbeiter mithilfe von Stichproben zu überprüfen. Darüber hinaus ist er zu folgenden Handlungen befähigt:

  • Lesen von dienstlichen E-Mails
  • Entlassung eines Mitarbeiters aufgrund von privaten Downloads
  • Abmahnung bei häufiger Internetnutzung für private Zwecke
  • Überwachung bei einem Verdacht auf Missbrauch.

Plant der Arbeitgeber allerdings eine ständige Überwachung, die längere Zeit andauert, benötigt er die Zustimmung aller Angestellten. In allen Fällen gilt die Wahrung der Privatsphäre. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber überprüfen darf, ob seine Mitarbeiter private E-Mails im Büro versenden. Er ist jedoch nicht dazu berechtigt, deren Inhalt zu lesen.

Grenzen der privaten Internetnutzung im Büro

Ist die private Nutzung des Internets während der Arbeit erlaubt, so gilt das Telekommunikationsgesetz. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall erst dann zur Kontrolle berechtigt, wenn der Verdacht eines Missbrauchs besteht. Bei einem ausdrücklichen Verbot der privaten Internetnutzung gilt dagegen das Bundesdatenschutzgesetz. Hierbei besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeit seiner Angestellten mithilfe einzelner Stichproben zu überwachen. Verfügt das Unternehmen über keine eindeutige Regelung bezüglich der Internetnutzung, so kann ein Angestellter davon ausgehen, dass er in seltenen Fällen private E-Mails aus seinem Büro versenden darf.

Vereinzeltes Versenden privater E-Mails ist kein Entlassungsgrund

Versendet ein Arbeitnehmer häufig private E-Mails im Büro, so erhält er eine Abmahnung. Erst bei weiterer Missachtung der geltenden Regeln ist eine Kündigung des Angestellten gerechtfertigt. Darüber hinaus haftet der Arbeitnehmer für sämtliche Schäden, die bei der privaten Internetnutzung entstehen. Aus diesem Grund macht es Sinn, auf das Herunterladen verschiedener Programme während der Arbeit zu verzichten. Der Arbeitgeber muss dagegen beachten, dass er selbst bei einem bestehenden Verbot nicht dazu berechtigt ist, private Inhalte einer E-Mail zu lesen. Ferner macht er sich strafbar, wenn er von einem Internetmissbrauch seitens eines Angestellten weiß, aber nicht angemessen darauf reagiert.